Auch in Nürtingen – großer Bedarf an kostengünstigem Wohnraum

Freie Wähler: Dies gilt für alle Familien mit geringerem Einkommen – Bebauung der Nanzwiese für Anschlussunterbringung von Flüchtlingen muss wegen der Hochspannungsleitung genau geprüft werden

Fraktionsvorsitzender Dr. Otto Unger:

Städte und Gemeinden sind vor eine schwierige Situation bei der Unterbringung von Asylanten und Flüchtlingen gestellt, da kostengünstiger Wohnraum nur in geringer Anzahl vorhanden ist.

Nach den in der Klausurtagung des Gemeinderats vor der Sommerpause festgelegten Kriterien zur Schaffung kostengünstigen Wohnraums haben die Gebäudewirtschaft Nürtingen und die Bauverwaltung ein Paket in den Beschlussantrag geschnürt, der nun redaktionell geändert wurde. Wir begrüßen diese Änderung. Allerdings können nicht alle Fraktionsmitglieder diesen Punkt mittragen, da die Informationen über die Problematik einer 380 KV- Leitung nicht ausreichend vorhanden sind.

Wir erwarten, dass die Ausführungen der novellierten Bundesimmissonsschutzverordnung , sowie das Energieleitungsausbaugesetz – ENLAG –  und die technischen Regeln für Arbeitsstätten vom Juni 2010 für die Hochspannungsleitung über die Nanzwiese überprüft und gegebenenfalls Anwendung finden müssen.

Zwischenzeitlich ist eine Trassenführung über Wohngebiete gesetzlich untersagt. Daher gilt für mich der Umkehrschluss, dass unter bestehenden Trassen nicht neu gebaut werden darf.

Auch wenn man nicht schlüssig nachweisen kann, dass das Wohnen unter Hochspannungsleitungen definitiv gefährlich ist, geht man von potentiellen Gefahren und Risiken durch die Hochspannungsleitungen aus, denn sonst hätte der Gesetzgeber nicht neue Regelungen erlassen.

Bei der Planung des Roßdorfs galt die städtebauliche Philosophie: Grünzug um die Hochhäuser kompensiert die Wohndichte. Dies ist heute noch gültig. Die Bebauung im Roßdorf fand in der architektonischen Fachwelt bundesweit Anerkennung. Daher ist eine Langzeitbebauung der Nanzwiese für viele Bürgerinnen und Bürger des Roßdorfs nicht akzeptabel. Psycho-soziale Fakten, die die Bürger des Roßdorfs betreffen und beschäftigen, werden beiseite geschoben, die Schaffung eines neuen sozialen Brennpunktes wird ohne weitere Überlegung in Kauf genommen und dies bei einem über 25 %-Anteil an Migranten bzw. Bürgern mit Migrationshintergrund. Deren Probleme ließen sich durch Initiativen und Engagement der Bürgerschaft des Roßdorfs in den letzten Jahren nivellieren.

Sicherlich haben die Verwaltung und der Gemeinderat ein großes Problem mit der Anschlussunterbringung von Asylbewerbern zu lösen, vor allem, weil im gesamten Stadtgebiet, einschließlich der Teilorte, keine sozialen Wohnungsbauten zur Verfügung stehen bzw. kurzfristig erstellt werden können. Hier gilt denn auch, dass eine wünschenswerte Vereinfachung des Baurechts nicht nur für die Erstellung von bezahlbarem Wohnraum gelten darf, sondern auch für alle Projekte von Bürgern.

Versuchen wir auch, die Bürger zu ermutigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen könnten, dies auch Wohnungssuchenden der Anschlussunterbringung anzubieten. Die Mehrheit der Fraktion kann sich eine Kompromisslösung auf der Nanzwiese durch eine befristete Bebauung vorstellen, evtl. sogar mit Containern, wobei eine intensive Information durch die Planer über die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf eine Bebauung unter Hochspannungsleitungen unbedingt Beachtung finden müssen.

Da diese Informationen noch nicht ausreichend vorliegen, bzw. in der derzeitigen Planung Berücksichtigung fanden, können Herr Klaus Fischer und ich dem Beschlussantrag nicht folgen.